Aktuelle Informationen

Juni 2025

 

Seit dem 1. Januar 2023 sind Unternehmen, die Speisen zum Mitnehmen in Einwegkunststoffverpackungen und/oder Getränke in Einwegbechern verkaufen, verpflichtet, diese jeweils auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Dies betrifft im wesentlichen derzeit nur Einwegverpackungen aus Kunststoff. Unbeschichtete Pizzakartons aus Pappe sowie Schalen und Deckel aus Aluminium dürfen unseren Informationen nach weiterhin verwendet werden.

 

Künftig haben Sie die Wahl, Ihre Außer-Haus-Gerichte entweder wie bisher in  Einweg- oder alternativ in einer umweltfreundlichen Mehrwegverpackung zu erhalten, die Sie nach Gebrauch bei uns wieder abgeben können. Preislich bleiben die Gerichte gleich, jedoch wird für die Mehrwegverpackung ein Pfand berechnet, der nach Rückgabe der Verpackung in einwandfreiem, unbeschädigtem Zustand wieder ausgezahlt wird.

 

Die verwendete Mehrwegverpackung soll lebensmittel- und möglichst spülmaschinengeeignet, für heiße und kalte Speisen nutzbar sein und ein entsprechendes Fassungsvermögen haben, welches der bisher verwendeten Einwegverpackung entspricht. Wir prüfen momentan noch alle Möglichkeiten, Ihnen geeignete Behälter anzubieten, die auch den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen.

 

Bitte beachten: Aufgrund unserer Betriebsgröße dürfen wir leider keine Speisen in kundenseitig mitgebrachte Behältnisse abfüllen. Bitte sehen Sie davon ab, bei der Abholung eigene Töpfe oder Behälter mitzubringen.

 

Wir werden Sie umgehend informieren, wenn wir die Vorgaben umgesetzt haben und wir mit dem neuen System starten können.